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Reglement für den Schiessbetrieb sowie die Park- und Gebührenordnung für die Jagdschiessanlage Chuewart |
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Allgemein
- Teilnehmer/Innen müssen sich über die Schiessplatzordnung informieren und diese einhalten.
- Teilnehmer/Innen müssen mit der sicheren Handhabung ihrer Waffe vertraut sein.
- Vor und nach dem Schiessen müssen die Waffen entladen sein. Der Verschluss ist zu öffnen oder die Waffe zu brechen.
- Den Anordnungen der Schiessleitung ist nachzukommen. Wer gegen Sicherheitsbestimmungen verstösst oder den Anordnungen der Schiessleitung nicht nachkommt, wird vom Platz gewiesen.
- Die Teilnehmer sind für ihre Waffen und das Zubehör selber verantwortlich. (Diebstahl, Beschädigung, etc.)
- Auf den Schiessständen ist ein Gehörschutz zu tragen. (Auf dem Platz vorhanden)
- Bei Flinten ist beim Schiessen der Tragriemen zu entfernen.
- Der Standblatt-, Stich- und der Munitionsverkauf erfolgt in der Jagdhütte. Beim Kugelstand können Passen nachgelöst werden. Bei den Übungsschiessen schliesst die Standblattausgabe 30 Minuten vor dem ausgeschriebenen Schiessende. Die Anzahl der Passen, die gelöst werden können, kann bei grosser Beteiligung beschränkt werden.
Wer darf schiessen?
- Die Mitglieder des ZKPJV sind zu allen Übungen zugelassen. Nichtmitglieder nur, wenn sie Jagdpassinhaber sind (mit anerkannter Schiessprüfung).
- Der Ausweis ist vorzulegen. Bei Sonderanlässen (Jagdschiessen etc.) wird die Teilnahmemöglichkeit jeweils im Schiessplan geregelt.
- Jungjäger sind erst nach dem oblig. Waffenhandhabungskurs auf dem Schiessstand zugelassen.
Waffen
- Verboten sind Ordonanzwaffen, vollautomatische Waffen sowie Waffen mit Randfeuerpatronen.
Munition
- Auf den Rollhas dürfen nur Schrotpatronen mit einer Ladung von max. 32gr und einer Schrotstärke von max. 2.5mm verschossen werden.
- Auf den Laufhase dürfen nur Schrotpatronen mit einer Ladung von max. 36gr. und einer Schrotstärke von 3.5mm verschossen werden. Doppellieren ist nicht gestattet.
- Magnum-Schrotpatronen sind verboten! Auf den Schrotständen und dem Kugelstand dürfen keine Flintenlaufgeschosse verschossen werden.
- Schrotmunition für den Roll- und den Laufhas im Kal. 12 sowie Kugelmunition GP11 (7.5x55) können auf dem Stand bezogen werden.
Parkordnung
- Alle Motorfahrzeuge sind grundsätzlich beim 300m Schützenhaus zu parkieren. Auf der Zufahrtstrasse von und zur Chuewart ist das Parkieren verboten (auch nicht auf der Wiese). Zufahrt zur Chuewart haben nur Funktionäre mit Bewilligung vom Anlagenwart.
Gebührenordnung
- Jeder Teilnehmer, jede Teilnehmerin muss an jedem Schiesstag ein Standblatt lösen. Der Preis dafür beträgt:
- Für Mitglieder des ZKPJV Fr. 5.--
- Für Nichtmitglieder Fr. 15.--
- Zusätzlich sind die Stichpassen zu lösen. Der Preis dafür beträgt:
- Laufhas (Blechhas) für 10 Schuss Fr. 2.--
- Rollhas für 10 Rollhasen Fr. 4.--
- Kugel für 6 Schuss Fr. 4.--
- Von der Standblattgebühr geht Fr. 1.-- in den Spezialfonds für die Sanierung von Bodenbelastungen auf der Schiessanlage Chuewart.
[Schiessplatzreglement als PDF Datei hier öffnen - Grösse 38 KB]
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Aktuelle Vereins-
Aktivitäten |
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10.03.2012 [details] |
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Generalversammlung mit Trophäenschau |
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