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Die Ausbildung der zukünftigen Jägerinnen und Jägern sowie die Weiterbildung der aktiven Jägerinnen und Jägern ist eine wichtige Aufgabe des ZKPJV.
Ausbildung zur Jägerprüfung
Die Voraussetzungen und Anforderungen sind im Reglement über die Jagdprüfung vom 9. Mai 2000, (Regierungserlass) geregelt.
Der dazu notwendige Jagdlehrgang führt der ZKPJV durch. Er dauert zwei Jahre und beginnt jeweils im August der geraden Jahre. Ausgewiesene Instruktoren vermitteln das notwendige Wissen. Aktive Jägerinnen und Jäger begleiten die angehenden Jägerinnen und Jäger als „Götti“ auf ihrem Ausbildungsweg.
Weiterbildung der Jägerschaft
Die Weiterbildung der aktiven Jägerschaft erfolgt laufend in themenspezifischen Anlässen. Der Umgang mit der Jagdwaffe und die Schiessfertigkeit kann an diversen Übungsschiessen auf der vereinseigenen Jagdschiessanlage in Unterägeri geübt und vertieft werden.
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